Copyright-Bestimmungen


Die Copyrights (Urheberrechte) der Fotos (Negative sowie digitale Daten) bleiben in jedem Fall beim Fotografen Joel Schweizer. Für das Veröffentlichen in Print- und/oder elektronischen Medien gelten folgende Urheberrechtsbestimmungen:
  • 1. Die Einwilligung des Fotografen ist in jedem einzelnen Fall einzuholen.
  • 2. Die Fotos sind immer honorarpflichtig (branchenübliche Preise, Rückfrage beim Autor).
  • 3. Die Namensnennung des Autors ist obligatorisch (Foto: Joel Schweizer).
  • 4. Zwei Belegsexemplare müssen dem Fotografen zugesendet werden.

 

Abweichungen von diesen Bestimmungen gelten nur, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt wurden.
Ein Verstoss gegen diese Urheberrechtsbestimmungen werden in jedem Fall rechtlich geahndet.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Joel Schweizer
Fotograf BR
Oberdörfli 6
3262 Kosthofen
+41 79 404 82 32
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